Meine Stundensätze sind verbindlich. Sie dürfen jedoch mit mir sprechen, wenn Sie Unterstützung brauchen und die Kosten für Sie eine zu grosse Hürde darstellen.
Wenn Sie einen Termin nicht einhalten können, sagen Sie diesen bitte mindestens 24 Stunden im Voraus ab. Nicht rechtzeitig abgesagte Termine verrechne ich zum regulären Stundensatz.
Die Kosten für Familien- und Einzelbegleitung richten sich nach den Vorgaben der Kinder- und Jugendheimverordnung des Kantons Zürich und werden i.d.R vom Kanton getragen.
Bei der Fallfinanzierung des Amtes für Jugend und Berufsberatung können Sie eine Kotenübernahmegarantie (KUEG) für Sozialpädagogische Familien- oder Einzelberatung beantragen. Link zum KUEG-Antrag
Bei der Fallfinanzierung des Amtes für Jugend und Berufsberatung können Sie eine Kotenübernahmegarantie (KUEG) für Sozialpädagogische Familien- oder Einzelberatung beantragen. Link zum KUEG-Antrag
Der Stundensatz für Supervision und Coaching beträgt für Einzelpersonen CHF 190.–. Ab zwei Personen erhöht sich der Stundensatz auf CHF 220.–. Wegzeigen werden zusätzlich und nach gegenseitiger Vereinbarung verrechnet.
Einzelaufstellungen werden mit einem Stundensatz von CHF 190.– verrechnet. Aufstellungen in Gruppen dauern i.d.R. 4 Stunden. Themengeber:innen bezahlen CHF 90.– Repräsentant:innen CHF 60.–
Heidi Bühler
Rudolfstrasse 19
8400 Winterthur
+41 79 273 42 62
info@buehlerberatung.ch
buehlerberatung.ch
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